Batteriegesetzhinweise

Gesetzlicher Hinweis gemäß Batteriegesetz / BattG

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batteriegesetz verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch persönlich bei uns abgeben, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Alternativ können Sie die von uns erworbenen Batterien und Akkus in einem frankierten Umschlag an uns zurücksenden.

Die Rücksendeadresse finden Sie im Impressum des jeweiligen Angebots.

Schadstoffhaltige Batterien sind nach Batteriegesetz mit einem Symbol, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne (§ 17 Abs. 1 BattG) und dem chemischen Symbol (Pb, Cd oder Hg) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen (§ 17 Abs. 3 BattG).

Im Folgenden bedeuten das Symbol der durchgestrichene Mülltonnen, dass die Batterie/der Akku am Ende der Produktlebensdauer nicht in den Hausmüll geworfen werden darf:

Im Folgenden bedeuten die Zeichen mit den chemischen Symbolen, dass die Batterie/der Akku die angegebenen Chemikalien enthält:

  • 1.) enthalten Blei;
  • 2.) enthalten Cadmium;
  • 3.) enthalten Quecksilber